Das Besondere an dem Programm ist die eingebaute Qualitäts-Sicherung, 75 % der Zuschuss-Förderung werden erst ausgezahlt, wenn Energie wirksam und nachweisbar eingespart wird. Als Nachweis gelten die per "Einsparzähler"‘ erfassten Energie-Einsparungen.
- Wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Förderphase 2016-2018 sind:
- Die maximale Förderhöhe erhöht sich von einer 1 auf 2 Mio. Euro.
- Der Anteil der Förderung, der nur nach Nachweis eingesparter Energiemengen ausgezahlt wird, erhöht sich von 50 auf 75 %.
- Neben Strom, Gas, Wärme und Kälte sind nun auch Projekte zum Einsparen von Öl-basierten Brennstoffen, Biomasse und Primärenergie förderfähig.
- Leuchtturmprojekte zur Stärkung des Marktes zur Finanzierung von Energieeffizienz werden zusätzlich mit bis zu 200 000 Euro und einer Förderquote von 80 % gefördert. Damit können freiwillige Energieeffizienz-Wettbewerbe und Handelsplattformen für eingesparte Energie von Unternehmen, Energieagenturen oder sonstigen interessierten und befähigten Akteuren umgesetzt werden.
Seit dem Jahr 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das BMWi mehr als 50 Pilotprojekte zum Energiesparen bewilligt. Gefördert werden z.B.Projekte zur digital gestützten und individualisierten Energieberatung in Echtzeit, automatisch schaltende „Energiespar-Assistenten“ oder innovative Gebäude- und Heizungstechnik, die individualisiert, wetterprognoseabhängig und durch künstliche Intelligenz gestützt arbeitet. Die geförderten Projekte ermöglichen den energieoptimierten Betrieb etwa von Büro- und Verkaufsflächen, Krankenhäusern, Schwimmhallen, Hotels und Restaurants oder industriellen Produktions-Prozessen.
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